Barrierefreiheitserklärung
Die TSG Tourismus Salzburg GmbH ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.paracelsusbad.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der im Folgenden dargelegten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte vereinbar. Wir planen die Mängel der Barrierefreiheit bis 31.07.2026 zu beheben. Die zugrundeliegenden Kriterien basieren auf WCAG 2.2 Konformitätsstufe AA bzw. dem gleichwertigen Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
- Nicht alle Bilder haben einen sinnvollen Alternativtext. (WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt)
- Die Seiten haben nicht überall eine konsistente Überschriftenstruktur und Texte sind nicht immer optimal strukturiert. Es gibt Text, der visuell wie eine Überschrift gestaltet ist und auch die Funktion einer Überschrift hat, aber nicht semantisch als Überschrift ausgezeichnet ist. (WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1 Info und Beziehungen)
- Links im Fließtext sind nicht immer unterstrichen und können so nicht gut vom umgebenden Text unterschieden werden. (WCAG-Erfolgskriterium 1.4.1 Benutzung von Farbe)
- Es gibt zahlreiche Texte und Bedienelemente mit nicht ausreichenden Kontrastwerten. Das betrifft Text, der auf Bildern abgebildet ist, das Menü und den Gutscheinshop. (WCAG-Erfolgskriterium 1.4.3 Kontrast – Minimum und 1.4.11 Nicht-Text Elemente Kontrast)
- Zoom wird für mobile Geräte blockiert. (WCAG-Erfolgskriterium 1.4.4 Textgröße ändern)
- Für die Benachrichtigung von Öffnungs und Schließzeiten werden Bilder mit wesentlichen Texten im Bild verwendet, die keinen ausreichenden Alternativtext haben und besser in Textform vermittelt werden sollten. (WCAG-Erfolgskriterium 1.4.5 Bilder eines Textes)
- Die Navigation ist mit Screenreader nicht aufklappbar und damit nicht vollständig bedienbar. (WCAG-Erfolgskriterium 2.1.1 Tastaturbedienbarkeit)
- Im Cookie Banner ist die Fokus-Reihenfolge nicht korrekt umgesetzt. (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.3 Fokus-Reihenfolge).
- Das Fokus-Styling ist bei vielen Bedienelementen nicht ausreichend in allen Browsern. (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.7 Tastatur Fokus sichtbar)
- Der Gutscheinshop hat weder Suche noch Sitemap. (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.5 Verschiedene Methoden)
- Es gibt unbeschriftete Links, wie zum Beispiel den Warenkorb im Gutscheinshop, englische Beschriftungen von Schaltflächen und Links auf der Startseite und unklare Links im Gutscheinshop.(WCAG-Erfolgskriterium 2.4.4 Linkzweck (im Kontext))
- Die Beschriftung der Auslastung ist mit Screenreader unklar. Im Gutscheinshop sind nicht alle Formularfelder ausreichend beschriftet. Außerdem ist die Fortschrittsanzeige bei mehrstufigen Formularen mit Screenreader unklar. (WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1 Info und Beziehungen und 4.1.2 Name, Rolle, Wert)
- Für Screenreader NutzerInnen ist der Status von Toggle Buttons zum Auf- und Zuklappen von Inhalten wie Akkordeons nicht eindeutig erkennbar. (WCAG-Erfolgskriterium 4.1.2 Name, Rolle, Wert)
b) Ausnahmen wegen unverhältnismäßiger Belastung - Videos auf der Website haben keine Audiodeskription (WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 Audiodeskription (aufgezeichnet). Die Videos können als Zusatzcontent gewertet werden, weil es die vermittelte Information grundsätzlich auch in Textform auf der Website gibt. Eine Audiodeskription ist in YouTube nicht einfach möglich. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 19.8.2025 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem Webzu¬gäng¬lichkeitsgesetz zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines externen Accessibility Audits nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im August 2025. Überprüft wurden:
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Neue Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung regelmäßig geprüft.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an die folgende Kontaktadresse mit dem Betreff "Meldung einer Barriere auf der Website www.paracelsusbad.at". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
Kontakt: info@paracelsusbad.at
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt Ihre Anliegen über das Kontaktformular der Beschwerdestelle auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren